Die „Erfolgsbilanz“ der UNRWA

Por CrisHam, 13 Febrero, 2024

 

Seit seiner Gründung im Jahr 1948 wird Israel von den Vereinten Nationen mit falschen Anschuldigungen und unfairen Resolutionen überzogen. Mit dieser Parteilichkeit und Diskriminierung verstößt die Weltorganisation nachweislich gegen ihre eigenen Charta-Prinzipien und konterkariert ihre friedenstiftende Aufgabenstellung. Referenz https://www.frieden-freiheit-fairness.com/index.php/buch/kapitel/die-inszenierte-nahost-tragoedie

Mit der „moralischen“ Unterstützung der Terroristen seit dem 07. Oktober 2023 ist das Maß voll. Der gesamte Westen und generell alle ehrlichen Länder sollten auf einer tiefgreifenden Reform der Weltorganisation bestehen. Das unfaire tribalistische Mobbing ist u.a. dadurch abzustellen, dass sich Resolutionen zukünftig wesentlich präziser auf Charta-Artikel beziehen müssen. 

Dazu bedarf es allerdings vorab der Aufösung hartnäckig ignorierter Widersprüche zwischen drei Charta-Prinzipien. Das betrifft zum einen denjenigen zwischen dem Souveränitätsanspruch der Staaten entsprechend Artikel 2 und dem Selbstbestimmungsrecht ihrer (verschiedenen) Bewohner entsprechend Artikel 1 der Charta. Diese einander ausschließenden Rechte können nur konfliktfrei realisiert werden, wenn ihre Gültigkeitsbereiche klar gegeneinander abgegrenzt werden. 

Auch die ausgebliebene Umsetzung des Minsker Abkommens von Februar 2015 wurzelt in diesem Mangel an Rechtsklarheit – und gab einen der Anlässe zum Ukrainekrieg. Konkret ist eine klare Definition der Umstände erforderlich, unter denen den Bewohnern einzelner Regionen ein Wahlrecht zusteht, über ihre politische Zugehörigkeit zu einem Staat zu entscheiden - als Sezession oder als Autonomie in verschiedenen Stufen.  

Eine weitere dringend zu klärende Widersprüchlichkeit betrifft ebenfalls den Anspruch eines Staates auf Souveränität und territoriale Unversehrtheit, und zwar im Falle der  Selbstverteidigung nach Artikel 51. Indem sich Israel seit seiner Gründung in einer Situation der permanenten Selbstverteidigung befindet, hängt die friedliche Beilegung des Nahostkonflikts von der Auflösung dieses Wiederspruchs ab. 

Jahrzehntelang ist eine nach ethischen Maßstäben selbstverständliche Priorität von der UNO ignoriert worden. Es betrifft die Vorrangigkeit des Rechtes eines Staates, die Unversehrtheit seiner Bürger in Notwehr zu verteidigen gegenüber dem Anspruch eines angreifenden Staates auf Unversehrtheit seines Territoriums. So ist Israel in zahlreichen Resolutionen zur Aufgabe von in Notwehr eingerichten Schutzzonen aufgefordert worden, u. a. im südlichen Libanon. Die sich wiederholende Begründung mit der territorialen Unverletzlichkeit des Angreiferstaates war jedoch infolge dessen Nachrangigkeit gegenüber dem Recht auf Verteidigung der Unversehrheit von Menschenlaben in sämtlichen Fällen ungültig.

Das permanente Ignorieren der genannten Widersprüche im UN-Regelwerk macht eine Überforderung der UN-Deliegierten offenkundig. Diese waren außerstande, der Flut weltweiter Kriege und Bürgerkriege nach 1945 mit friedlichen Mitteln der Konfliktlösung Einhalt zu gebieten, wie es die Präambel der UN-Charta verlangt. Der notwendige Ersatz durch eine neue Staffel tatsächlich geeigneter Deligierter erfordert demokratische Verfahren, die per Vorselektion der Kandidaten deren mentale und charakterliche Tausglichkeit gewährleisten. 

Auch die mit der UNO eng zusammenarbeitenden Zehntausende von NGOs, andere „wohltätige“ Organisationen, internationale Konzerne sowie die Weltbank und der IWF bedürfen der kritischen Überprüfung und laufenden demokratischen Kontrolle. Namentlich sind wesentlich schärfere Auflagen für die Anerkennung des steuerbefreienden Status „wohltätig“ erforderlich.  Die Wohltätigkeit einer Organisation muss sich als solche beweisen, indem sie zu einer dauerhaften Verbesserung der Lage führt. Nur bei Notfallhilfe geht es um die Abwendung einer vorübergehenden Gefahr. Abgesehen von einer vorübergehenden Notfallhilfe kann Hilfe nur dann als solche gelten, wenn sie sich als Hilfe zur Selbsthilfe mit der Zeit überflüssig macht. Die nachhaltige Stabilisierung der verbesserten Verhältnisse ist anschließend die Aufgabe der unterstützten Staaten. Denn deren Souveränitätsanspruch nach Artikel 2 der UN-Charta hat die Selbstverantwortung für die eigenen politischen Handlungen zur Konsequenz. 

Sollten sich grundlegende Reformen der UNO als undurchführbar erweisen, ist als Notwehrmaßnahme nach Artikel 51 seitens der zivilisierten Staaten über eine neue Weltplattform nachzudenken, während man die bestehede durch Entzug der Finanzierung verhungern lassen kann. Dies wäre eine auf Artikel 51 gestützte Notwehrmaßnahme gegen das Mitwirken der UNO in einem Propagandakrieg gegen die freiheitliche Zivilisation.  

Speziell gilt das auch für die Unterorganisation UNRWA, deren Verstrickung in die Massaker vom 07. Oktober nur die Spitze einer generell unaufrichtigen, in der Gesamtwirkung kontraproduktiven Politik darstellt. Der Schaden trifft buchstäblich alle Beteiligten – die Palästinenser, Israel und die Gesamtheit der westlichen Staaten: Den Flüchtlingen sind nie hinreichende Möglichkeiten einer freien Selbstentfaltung zur Verbesserung ihrer Lebenssituation geboten worden, Israel war einer permanenten Hetze ausgesetzt und für den übrigen Westen blieben nichts als wachsende Kostenbelastungen und Flüchtlingsströme.

Die polarisierende statt ausgleichende Einmischung der UNO in den Nahostkonflikt hat mit der Errichtung von etwa 50 Flüchtlingslagern in den Jahren 1948/1949 begonnen. Die Weltorganisation bzw. deren Tochterorganisation UNRWA hat damals eine Verantwortung übernommen, die korrekt bei den sechs arabischen Ländern lag, welche Israel einen Tag nach seiner Gründung angegriffen hatten – mit der Folge der als „Nakba“ beklagten Fluchtbewegung. Die Verantwortung beinhaltete, die (ca. 700.000*) Kriegsflüchtlinge in ihren riesigen Territorien aufzunehmen und zu integrieren. Obwohl die arabischen Länder inzwischen (namentlich nach dem 6-Tage-Krieg von 1967) fast alle Juden vertrieben haben – insgesamt rund 900.000 – weigern sie sich teilweise bis heute, ihre Landsleute aus Palästina zu integrieren. Nach einem Dreiviertel Jahrhundert kontraproduktiver Verwaltung dieser Verantwortung obliegt es der UNRWA und der gesamten UNO, diese als Selbstverantwortung in arabische Hände zurückzulegen. Das kann entweder auf Ebene der involvierten arabischen Staaten geschehen oder auf Ebene der individuellen Flüchtlinge. 

Doch selbst ohne Kooperationsbereitschaft der arabischen Staaten hätten die Palästinenser längst zu wesentlich besseren Lebensbedingungen geführt werden können. Der Gazastreifen hat weniger als die Hälfte der Bevölkerung Singapurs und ist etwa halb so groß wie dieser Stadtstaat - eines der reichsten, am besten organisierten, am wenigesten korrupten, sichersten und demokratischsten Länder der Welt. Welchen Vorteil hat Singapur gegenüber dem Gazastreifen? Ressourcen? Einen besseren geografischen Standort? Nur minimal. Beide liegen in der Nähe eines wichtigen internationalen Seeweges. Der Gazastreifen ist weder zu übervölkert, noch mangelt es an den Ressourcen, um wirtschaftlich auf eigenen Füßen stehen zu können.

Als Resultat 75-jähriger UNRWA-Arbeit sind palästinensiche Flüchtlinge zwar „erfolgreich“ in Antisemitismus und zum Hass auf Israel ausgebildet worden, aber nicht dazu, auch nur einen bescheidenen Wohlstand selbstverantwortlich zu erwirtschaften. Die bekannte Praxis der (2006 gewählten) Hamas, alle verfügbaren Mittel in Waffen zu stecken, hält den Gazastreifen als Wirtschaftsstandort auf einem erbärmlichen Niveau. Nicht nur fehlt es an Infrastruktur, auch die von israelischer Seite notwendigen umfangreichen Sicherheitskontrollen verderben das Ambiente für Investitionen. 

Das alles steht für das gerade Gegenteil von „Hilfe zur Selbsthilfe“, die sich innerhalb überschaubarer Zeit überflüssig macht. 

Anstatt die Flüchtlinge zu einem freien, unabhängigen Leben zu führen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, selbst für einen wachsenden Wohlstand zu sorgen, hat das von der UNRWA betreute Lagerleben die Bewohner von der Selbstverantwortung entfremdet – auch unter demografischen Gesichtspunkten. Damit wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Zahl der anerkannten Flüchtlinge von über 700.000 im Jahr 1948 auf heute rund 6 Millionen angestiegen ist.

​Der Gazastreifen und alle anderen Wirkungsorte der UNRWA erweisen sich als Musterbeispiele einer weltweit praktizierten „modernen“ Entwicklungspolitik unter dem Management der UNO und Zehntausender NGOs. Insbesondere große Teile der islamischen Welt und Afrikas werden nach diesem Muster in Rückständigkeit gehalten – mit zunehmender Abhängigkeit von westlicher Hilfe, ebenso zunehmender Gewalt, einem exorbitanten demografischen Wachstum und der Tendenz zur Massenmigration. Die großen Gewinner der Antientwicklung sind Autokraten, korrupte „Demokraten“ und Großkonzerne.