Versäumte Lektionen: Was Ceuta über Europas historisches Gedächtnis verrät

Von CrisHam, 9. August 2026

Der Ansturm auf Ceuta hat tiefe historische Wurzeln. Mehrere eindeutige Präzedenzfälle belegen, dass die massive Souveränitätsverletzung vom 29. Juli 2026 vorhersehbar war. Sollten aus diesen Ereignissen erneut keine Konsequenzen gezogen werden, sind weitere Steigerungen bereits vorprogrammiert. Beispielsweise lassen die marokkanischen Behörden die meisten subsaharischen Flüchtlinge bisher gar nicht bis an die Grenze. 

Im Schatten eines ungenügenden historischen Bewusstseins konnte sich an der Südwestflanke Europas unbemerkt ein Bedrohungsszenario aufbauen. Jahrhundertelang hatten arabische Piraten das Mittelmeer unsicher gemacht, Hafenstädte geplündert und Menschen als Sklaven verschleppt. Die Herrin der Weltmeere im Kolonialzeitalter, die britische Kriegsflotte, war jedoch nicht in der Lage oder eher nicht willens, dem Einhalt zu gebieten. Erst als die Piraten-Hochburgen in Nordafrika – Tripolis, Tunis und Algier – die Handelsflotte der jungen USA zu Schutzgeldzahlungen erpressen wollten, setzte die US-Marine unter Thomas Jefferson dem Treiben in den Berberkriegen (1801–1805 und 1815–1816) ein Ende. Es war zugleich die vermeintlich abschließende Klarstellung der Rangordnung zwischen zwei Zivilisationen – der europäisch-westlichen und der islamisch-orientalischen.

Doch seither schwächt sich die westliche Zivilisation durch Uneinigkeit, Bürgerkriege und Weltkriege. Während sich die Bevölkerung der arabischen Länder in den vergangenen 100 Jahren ungefähr verzehnfacht hat, hat sie sich im westlichen Kulturraum weniger als verdoppelt und schrumpft mittlerweile infolge des Geburteneinbruchs.

Außer der Demographie untergräbt vor allem eine von irrationalem Appeasement geprägte westliche Außenpolitik die Stabilität der 1816 geklärten Rangordnung – wie die jüngsten Ereignisse in Ceuta bestätigen.

Zusammen mit Melilla bildet die kleine Enklave den Rest eines spanischen Herrschaftsgebiets in Nordafrika, das bis 1969 auch Ifni (auf der Breite der Kanaren) sowie bis 1975 die Westsahara umfasste. 1957 erfolgte die militärische Anfechtung der alten Rangordnung, als marokkanische Truppen den Ifni-Krieg vom Zaun brachen, aber scheiterten. Doch noch frühzeitiger als im Dauerstreit um Palästina lernte die islamische Seite, dass die Nationen der westlichen Zivilisation nicht allein mit militärischer Macht zu bezwingen sind. Schon 12 Jahre später, 1969, gelang es Marokko mit diplomatischen Bemühungen, Spanien zur Übergabe Ifnis zu bewegen. Das Hauptargument war nicht der geographische Charakter einer Enklave, sondern die marokkanische Bevölkerungsmehrheit.

Schon sehr bald mussten die Spanier feststellen, dass Appeasement ohne Sicherheiten und Gegenleistungen unausweichlich wachsende Forderungen nach sich zieht. 1975 kam es erneut zu bewaffneten Konflikten, dieses Mal im Grenzgebiet zur Westsahara. Mit nur 75.000 Einwohnern zählte das Territorium damals zu den am dünnsten besiedelten Gebieten der Erde. Diese demographische Schwäche nutzte die marokkanische Regierung im Oktober 1975 für eine beispiellose Aktion, den Grünen Marsch. Rund 350.000 Marokkaner übertraten die Grenze mit der Wucht der Masse und verletzten damit zugleich die spanische Souveränität und den Willen der überwiegend beduinischen Bevölkerung. Denn auch ohne Referendum war unabhängigen Beobachtern klar, dass eine deutliche Mehrheit für eine Unabhängigkeit und nicht für einen Anschluss an Marokko plädierte.

Doch die Strategie des Massenansturms hat sich durchgesetzt. Zwar sind fast alle der 350.000 Personen wieder zurückgekehrt, aber Marokko hat die Westsahara annektiert. Die US-Regierung hat diesen Gebietserwerb bereits anerkannt. Es gibt nur ein einziges formales Zugeständnis: Die Westsahara soll innerhalb des Königreichs Marokko Autonomie erhalten. Dieser Status kommt jedoch für die einheimischen Saharauis zu spät, weil die Bevölkerung mittlerweile stark angestiegen ist und heute überwiegend aus zugewanderten Marokkanern besteht.

1975 war auch der Beginn des Libanesischen Bürgerkriegs, der bis 1990 dauerte. In Europa in fahrlässiger Weise ignoriert, wurden auch dort demographische Effekte als Waffe genutzt. Die Fluchtbewegung von Hunderttausenden verschaffte außer tatsächlich verfolgten Christen, die damals noch die Mehrheit im Land stellten, auch Muslimen Zutritt nach Europa. Zusammen mit unterschiedlichen Geburtenraten hat dieser Bürgerkrieg einen heute überwiegend muslimischen Libanon hinterlassen. Die parallel eingeleitete islamische Expansion in Europa überfordert inzwischen alle wohlmeinenden Integrationsbemühungen und schafft stattdessen den Nährboden für einen reformresistenten Scharia-Islam. 

Seit diesen in Europa ignorierten Anfängen im Libanon haben Islamistenführer im Nahen Osten und Nordafrika den Nutzen eines umfassenden Leidens ihrer Zivilisten in Kriegen und Bürgerkriegen erkannt und genutzt. https://www.fdd.org/analysis/2024/06/11/hamas-leader-yahya-sinwar-depicts-palestinian-casualties-as-necessary-sacrifices/

Kein anderer Mechanismus bringt sie ihren Zielen so zügig näher, indem Flüchtlingsströme nach Europa in Gang gebracht werden und die Medienberichterstattung für breite Sympathien sorgt.

Die Maximierung des europäischen Appeasements hatte und hat erwartungsgemäß weitere Forderungen und Respektlosigkeiten zur Folge. Im Mai 2021 kam es an den Grenzübertritten Ceutas – einem Präzedenzfall zum Ansturm vom Juli 2026. Damals gelangten rund 8.000 bis 10.000 Menschen in die Enklave, über Grenzzäune hinweg und teilweise mit Schwimmhilfen über das Meer. Die Eindringlinge setzten dabei auf Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, demzufolge Personen nicht in ein Land ausgewiesen oder an der Grenze abgewiesen werden dürfen, in welchem ihnen Verfolgung droht. Hierbei wird von der Notwendigkeit einer Einzelfallprüfung ausgegangen. Diese Einzelverfahren zwingen die europäischen Rechtsapparate zu einem immensen Aufwand, der die Grenzen der Verhältnismäßigkeit längst überschritten hat. Nachhaltig praktikablen Lösungen steht außer dem besagten Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention auch Artikel 4 des 4. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention im Wege, der Kollektivausweisungen für unzulässig erklärt.

Im Falle des illegalen Ansturms in Ceuta von 2021 zogen Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jedoch eine Grenze. Sie stellten klar, dass Personen, die unter Meidung der legalen Einreiseoptionen den wegbahnenden Effekt der Masse zum gewaltsamen Grenzübertritt nutzen, den Anspruch auf eine Einzelfallprüfung verwirken.

Für den Einsatz von Demographie als Waffe im Wettbewerb der Kulturen stellte diese prinzipiengeleitete Gerichtsentscheidung ein störendes Hindernis dar. Die entsprechend vorhersehbare erneute Souveränitätsverletzung vom Sommer 2026 hat auch tatsächlich eine richterliche Entscheidung hervorgebracht, welche die Position von 2021 aufzuweichen trachtet. Jetzt soll differenziert werden, ob jemand als Schwimmer oder Zaunkletterer eindeutig illegal eingedrungen ist oder durch die nicht mehr kontrollierbaren Tore. Solche Haarspalterei untergräbt die an klaren Prinzipien orientierte Rechtsstaatlichkeit, denn das Ausnutzen der Wucht der Masse beim Tordurchtritt ist eine Gewaltanwendung, über die individualisierte Ansprüche als verloren angesehen werden müssen.

Doch auch diese klare Rechtsposition wird angefochten, und zwar über eine abenteuerlich inkonsistente Prioritätensetzung. Indem das Asylrecht im Extremfall vor Folter und Tod schützt, gilt es als ein unveräußerliches Recht, das auch durch eigene Gewalttätigkeit nicht untergeht. Damit wird dem Asylrecht jedoch eine unbillige Priorität vor dem Souveränitätsanspruch der Staaten zugestanden, in der Praxis also dem Schutz von Asylbewerbern vor dem Recht der Nationen, ihre rechtsstaatliche Ordnung aufrechtzuerhalten.

Der Stellenwert des Ordnungsgefüges wird in diesem Kontext grob unterbewertet, denn von ihm hängen das Leben, die Freiheit und das Wohlbefinden aller Bewohner ab, auch das der bereits aufgenommenen Asylsuchenden. Wer die Masse dazu nutzt, um einen Grenzübertritt zu erzwingen (egal ob über den Zaun oder durch ein nicht bewachbares Tor), zeigt damit seine fehlende Bereitschaft dieselbe rechtsstaatliche Ordnung zu respektieren, die er anschließend für sich in Anspruch nehmen möchte.

Es existiert ein solider Maßstab, um den Stellenwert eines bestehenden rechtsstaatlichen Ordnungsgefüges im Vergleich zum Stellenwert des Lebens eines einzelnen Individuums einzuschätzen. Dieser Maßstab wird spätestens in Kriegszeiten erkennbar, wenn Tausende bis Millionen individuelle Menschenleben bei der Verteidigung der – also exorbitant hoch eingeschätzten – Souveränität geopfert werden.

Dieser reale Wert der rechtsstaatlichen Ordnung geht entschieden zu wenig in die gegenwärtige Asylpraxis ein und setzt sich u.a. in der prinzipienfernen Duldung von Scharia-Gerichten fort. Angesichts weltweit zunehmender autokratischer Tendenzen muss der langfristigen Stabilisierung der verbliebenen freiheitlichen Rechtsstaaten eine deutlich höhere Wertschätzung zukommen. Wenn dagegen Entwicklungen in Kauf genommen werden, die über den Ablauf einiger Jahrzehnte einer Umschichtung der Mehrheitsverhältnisse wie im Libanon immer näherbringen, dann kann etwas mit den Prioritäten nicht stimmen.