Die Schuld der UNO am Terrorismus

Von CrisHam, 22. Januar 2025

 

Historischer Hintergrund - Mandatszeit

Seit ihrem Bestehen hat die UNO mehr Resolutionen gegen Israel verabschiedet als gegen alle anderen Länder zusammengenommen. Diese verletzen nachweislich die eigene Charta sowie die Prinzipien der rationalen Logik und der Fairness.1) Doch diese Parteilichkeit war nur die Fortsetzung einer schon lange vorher praktizierten Torpedierung der jüdischen Heimat in Palästina durch Großbritannien, der dortigen Mandatsmacht. Deren Politik war nach einfachen psychologischen Regeln absolut ungeeignet, Harmonie zwischen Juden und Arabern herzustellen.2) 

Das heutige Jordanien, damals Transjordanien bildete laut Artikel 25 des Mandatsvertrages vom Juli 1922 den östlichen, mit über ¾ der Gesamtfläche deutlich größeren Teil Palästinas. Weil dort aber nur eine kleine jüdische Bevölkerung lebte, wurde es im September 1922 als autonomes Emirat Transjordanien vom vorgesehenen jüdischen Heimatgebiet im Westen abgetrennt. Transjordanien erhielt 1946, zwei Jahre vor Israel, die Unabhängigkeit. 

Doch die historische Weichenstellung vom September 1922 blieb unvollständig, indem die klaren Regelungen bezüglich der jüdischen Heimat versäumt wurden, welche Artikel 2 des Mandatsvertrages von Juli 1922 ausdrücklich verlangt: „The Mandatory shall be responsible for placing the country under such political, administrative and economic conditions as will secure the establishment of the Jewish national home, …“ – Der Mandatsträger soll dafür Verantwortung tragen, in dem Land in politischer, administrativer und wirtschaftlicher Hinsicht Zustände herzustellen, welche die Einrichtung der jüsischen Heimat sicherstellen.“

Indem diese endgültige Klärung der Ansprüche beider Seiten unterblieb, geriet die territoriale Frage in Palästina zu einer bis heute andauernden Katastrophe. Eine verantwortungsvolle Mandatsausübung hätte es bereits bei Schaffung des (bald darauf autonomen) Emirats Transjordanien im Jahr 1921 erfordert, allen in Gesamtpalästina lebenden Arabern, die nicht unter jüdischer Souveränität leben wollten, Transjordanien als das rein arabische Palästina zu präsentieren. So wurde die Realisierung des jüdischen Anspruchs auf die Wiederherstellung der historischen Heimat in Palästina auf unbestimmte Zeit verschoben. Diese Verzögerung war psychologisch verheerend, indem sie die arabische Seite zu einer revisionistischen Haltung gegenüber diesem vertraglichen Anspruch und seit der Gründung Israels im Mai 1948 zu endlosem Revanchismus ermutigte.

Die Schaffung und Expansion eines Flüchtlingsproblems

Seit 1948 führt die UNO die britische Politik der groben Behinderung des jüdischen Heimatlandes in Palästina fort. Indem auch deren Maßnahmen zeitliche Verschleppung und Polarisierung zwischen den Bevölkerungsgruppen zur Folge hatten, ist von der zaghaften arabischen Akzeptanz der jüdischen Heimat  am Anfang der 1920er Jahre inzwischen wenig übrig geblieben. 

Die kontraproduktiven Manipulationen der UNO begannen 1948/49, als sie rund 50 Flüchtlingslager für knapp 750.000 arabische Flüchtlinge errichtete. Diese Menschen hatten ihre Heimat allerdings als Folge eines Krieges verloren, den sechs arabische Staaten mit ihrem Angriff auf das gerade gegründete Israel begonnen hatten. Ebenso wie Westdeutschland nach 1945 14 bis 15 Millionen Heimatvertriebene aus dem Osten aufgenommen und innerhalb weniger Jahre integriert hat, waren die sechs Aggressorstaaten (darunter das reiche Saudi-Arabien) in der Verantwortung für die Aufnahme und Integration der Palästinaflüchtlinge.

Mit der Übernahme dieser Verantwortung haben die UNO und ihre Tochterorganisation UNRWA ein sich normalerweise zügig von selbst regelndes Problem nicht nur in einen chronischen Zustand überführt, sondern dessen Umfang im Laufe der Jahrzehnte ins Absurde gesteigert. Aus den ursprünglich 750.000 Flüchtlingen sind – fast ohne neue Fluchtbewegungen – bis heute fast 6 Millionen geworden.3) Diese extreme demographische Entwicklung war namentlich die Folge eines Ambientes des Befreiung von Selbstverantwortung in den UNRWA-Lagern.

Selbstverantwortung gehört jedoch zu den wichtigsten Stabilitätsprinzipien und hätte als solches in den Charta- Text aufgenommen werden müssen. Doch auch ohne direkte Erwähnung leitet sie sich aus dem Souveränitätsrecht der Staaten laut Artikel 2 ab. Denn ein Staat, der Nichteinmischung in seine Handlungen beansprucht, muss auch die volle Verantwortung für deren Resultate übernehmen.

Dem entgegen bietet die UNO den Arabern noch über die Flüchtlingshilfe hinaus ein komplettes Versicherungspaket, das sie im Disput mit Israel auch sicherheitspolitisch von jeder Verantwortung befreit. In den zahllosen Resolutionen zum Nahostkonflikt wurde nicht die arabische Gewalt abgemahnt, sondern stattdessen die eigentlich nach Artikel 51 der UNO-Charta zu schützende Selbstverteidigug Israels. Mangels Sanktionen und sonstiger Konsequenzen konnten militärische Aggression und ein nie endender Terror zu surrealen Null-Risiko-Gewaltspielen mutieren.4) Deren Funktionieren zeigen UN-Resolutionen, die nach Nahostkriegen verabschiedet wurden.

Als Ägypten, Syrien und weitere arabische Länder am 06. Oktober 1973 mit großer zahlenmäßiger Übermacht überraschend den Yom-Kippur-Krieg starteten, sah der UN-Sicherheitsrat in seiner Sitzung zum Thema Nahostkonflikt vom 08. Oktober keine Veranlassung zum Handeln, ebensowenig in derjenigen vom 11. Oktober. In Anbetracht der raschen Entwicklungen stellte diese Passivität einen groben Verstoß gegen die Artikel 24 und 36 der Charta dar. In Artikel 24 wird dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für den Erhalt des internationalen Friedens zugewiesen. In Artikel 36 wird er aufgefordert, geeignete Verfahren und Methoden der Regelung vorzuschlagen. Nach Artikel 24 wird vom Sicherheitsrat rechtzeitiges und zielführendes Handeln erwartet. 

Doch erst nachdem sich das Blatt gewendet hatte, indem die isralischen Truppen am 18. Oktober den Suezkanal überquerten und Richtung Kairo vorrückten (ebenso im Norden Richtung Damaskus), wurde am 22. Oktober eilig die Resolution 338 verabschiedet. In dieser wurde ein sofortiger Waffenstillstand verfügt und zu anschließenden Verhandlungen aufgerufen.

Diese Verhandlungen mit Ägypten verliefen schleppend, führten aber 1979 zum Friedensschluss. In den fast 77 Jahren Nahostkonflikt blieb das jedoch die einzige tragfähige Konfliktlösung (denn das  Oslo-Abkommen führte in eine Sackgasse). Sogar der Frieden mit Ägypten wäre niemals zustande gekommen, wenn Israel die dritte Verfügung der Resolution 338 befolgt hätte. Denn diese bestand - statt wie angemessen in einer scharfen Verurteilung der den Frieden brechenden arabischen Staaten - in einem Rückbezug auf die israelfeindlichee Resolution 242, die nach dem Sechstagekrieg von 1967 ergangen war. In dieser war der jüdische Staat aufgefordert worden, sich umgehend - also ohne jede Gegenleistung - von der gerade besetzten Sinaihalbinsel zurückzuziehen. Die Forderung war jedoch völlig weltfremd. Historisch standen strategische Geländegewinne schon immer im Mittelpunkt des Bestrebens von Kriegsparteien – mit den eroberten Positionen als Ausgangspunkt für Verhandlungen. 

Mit der Resolution 338 verstieß der Sicherheitsrat gegen die Bestimmungen des Artikels 36, indem er nicht wie dort verlangt „geeignete Verfahren oder Methoden der Regelung“ vorschlug, sondern nachweislich untaugliche. Die Erzwingung eines Rückzuges ohne konzeptuelle Erfassung der Begleitumstände (welche strategischen Notwendigkeiten bei der Verteidigung einschließen müssen) zerstört die psychologischen Voraussetzungen für zielführende Verhandlungen, namentlich Respekt und Friedenswillen auf der unterlegenen Seite. 

Trotz der offensichtlichen friedensverhindernden Wirkung ihrer inflationären Resolutionen gegen Israel wiederholt die UNO ihre Rückzugsforderungen mantraartig.    Damit hat die UNO jedoch ihre eigene Charta verletzt. Denn indem der UN-Sicherheitsrat bereits seit 1948 nicht Willens und/oder in der Lage ist, die arabische Seite unter Anwendung namentlich der Artikel 24, 36 sowie 39-49 von ihren nie endenden Aggressionen gegen Israel abzuhalten, hat er dieses in eine permanente Notwehrlage nach Artikel 51 der Charta gedrängt. 

    Indem er Israel in Resolutionen immer wieder zum Rückzug aus besetzten Sicherheitsstreifen wie im Südlibanon aufgefordert hat, wurde es daran gehindert, seine Bürger angemessen vor permanenten Angriffen aus diesen Gebieten zu schützen. Damit wurde der Unverletzlichkeit des Staatsgebiets nach Artikel 2 ein unangemessener Vorrang vor dem Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 eingeräumt. – Sebstverständlich stellt die Unverletzlichkeit von Menschen in Selbstverteidigung ein höheres Rechtsgut dar als die Unverletzlichkeit des Territoriums von Angreifern.

    Doch infolge der defizitären medialen Berichterstattung befinden sich diese realen Zusammenhänge außerhalb des Bewusstseins der westlichen Bürger: Ungefähr seit dem Jahr 2000 hat allein die Hamas rund 10.000 Raketen auf israelisches Gebiet gefeuert – mitten im Frieden, also bereits vor dem augenblicklichen 5. Nahostkrieg. Auch die Attacken von Syrien und dem Libanon aus haben nie aufgehört und Israel wiederholt gezwungen, auf dem Territorium der betreffenden Nachbarstaates militärisch einzugreifen. Dies und die Einrichtung von Schutzstreifen wurden von der UNO abgemahnt, ohne Israels Sicherheitslücke mit geeigneten Maßnahmen gegen die Terrorattacken zu schließen. 

Das teure Kasperletheater mit UNIFIL

Bis zum Beginn des Bürgerkrieges (1975-1990) war der Libanon ein mehrheitlich christliches Land. Die Hetze an den UNRWA-Schulen in den Flüchtlingslagern und das dortige demographische Wachstum brachten jedoch eine wachsende Zahl radikalisierter Moslems hervor. Viele von ihnen schlossen sich 1964 in der PLO gegen Israel zusammen. Ein Kollateralschaden bestand in einer Erosion der traditionellen Harmonie und Machtbalance zwischen Christen und Moslems, was 1975 in den Libanesischen Bürgerkrieg führte. 

Dieser hatte höchst gravierende Auswirkungen. Erstens verwandelten Verfolgung und Fluchtbewegungen das zuvor überwiegend christliche Land in ein muslimisches. Zweitens nahmen die EU-Länder außer den geflohenen Christen auch Moslems auf. Im Laufe der Jahre musste den autokratischen Führern in der islamischen Welt klar geworden sein, dass es keine wirksamere Strategie zur Verbreitung des Islam gibt als in muslimischen Ländern Krisen, Kriege und Bürgerkriege zu entfesseln, die Migrationsströme auslösen. Auf diesem fatalen Umweg hat gut gemeinte, von UN-nahen Organisationen betriebene Lenkung der Flüchtlingsströme in westliche Länder unbeabsichtigt ein Motiv für skrupellose Islamisten geschaffen, Unruhe und Gewalt zu schüren.5) 

Im Süden des Libanon, wo Israel zu seinem Schutz gegen Beschuss und Übergriffe durch Terroristen zeitweilig eine Pufferzone eingerichtet hatte, setzte der UNO-Sicherheitsrat 1978 mit den Reslutionen 425 und 426 die UNIFIL-Friedenstruppe ein. 

Doch wie auf der Ebene der UNRWA-Flüchtlingslager wurde das Problem nicht nur nicht gelöst, sondern es konnte sich trotz wachsenden Aufwands vergrößern. Unter „Aufsicht“ der Friedenstruppe war es Terroristen möglich, im südlichen Libanon ein System aus Tunnelsystemen, Waffenlagern und Gefechtsposten zu schaffen und immer wieder auf israelisches Gebiet zu feuern und vorzudringen. Auch eine Verstärkung auf heute 10.500 Mann hat der offensichtlichen Nutzlosigkeit der UNIFIL nicht abgeholfen. So konnten Hizbolah-Milizen allein im ersten Kriegsjahr nach dem 07. Oktober 2023 unter den „strengen“ Augen der Friedenstruppe rund 9000 Raketen auf den Norden Israels feuern. Die Kosten für den Unterhalt von UNIFIL belaufen sich auf rund 800 Millionen Dollar pro Jahr.

Toxische Resolutionen

Der chronische Nicht-Frieden im Nahen Osten geht zum großen Teil auf das Konto der UNO. Deren unfaire Resolutionen gründen sich nur vermeintlich auf Prinzipien der Charta, in Wahrheit werden grundfalsche Prioritäten gesetzt. Insbesondere in der Rivaltät zwischen den Artikeln 2 (Unverletzlichkeit des Territoriums) und 51 (Recht auf Selbstverteidigung) ist über Jahrzehnte hinweg zu Unrecht dem Artikel 2 der Vorrang eingeräumt worden. Korrekt muss umgekehrt der Unverletzlichkeit von Menschen in Notwehr ein Vorrang vor der Unverletztlichkeit des Territoriums von Aggressoren zukommen. 

Hätte Israel 1967 der Resolution 242 Folge geleistet und den Sinai geräumt, hätte es im Yom-Kippur-Krieg 1973 ohne diesen großräumigen Puffer dem ägyptischen Überraschungsangriff (mit 600.000 Soldaten!) schutzlos gegenübergestanden und würde nicht mehr existieren. Und wäre es 1973 der Wiederholung derselben wirklichkeitsblinden Aufforderung in Resolution 338 gefolgt, hätte die ägyptische Regierung keine Veranlassung mehr zu Verhandlungen gehabt. Damit wäre der Friedensschluss von 1979 nicht zustande gekommen.

In jedem Nahostkrieg hat die UNO das existenziell bedrohte oder direkt angegriffene Israel abgemahnt und verurteilt, die Aggressoren aber in ihren ständigen Terrorakten und episodischen Militäroperationen gewähren lassen. Die nach Artikel 51 geschützte Selbstverteidigung Israels wurde dagegen ab dem Moment unrechtmäßig als Aggression abgemahnt, ab dem sie erfolgreich war. 

Die absurde Fehlbewertung Israels als Aggressor sowie die Fehlpriorisierung von Charta-Prinzipien zeigt eine ungenügende Bereitschaft zu konzeptueller, den Kontext unvoreingenommen berücksichtigender Wahrnehmung von Sachverhalten. Die stattdessen gezeigte primitive perzeptuelle Wahrnehmung nimmt nur den oberflächlich sichtbaren Unterschied zwischen dem Stärkeren und dem Schwächeren auf. Unter Ignorieren der Ursächlichkeiten wird dem Unterlegenen reflexartig die Rolle des unschuldigen Opfers zuerkannt, dem die Sympathien zufließen und dem „Recht“ gegeben wird. Dagegen wird der erfolgreiche Verteidiger wie ein Aggressor behandelt und unfair gemobbt.

Konzertierte Propaganda

Befeuert durch die Publikationskraft einer voreingenommenen Medienlandschaft und Tausender „wohltätiger“ Organisationen hat die allgemeine Fehlbeurteilung gefährliche Dimensionen erreicht. Die publizistische Werkzeug besteht aus einer Mischung aus wenigen, aber unablässig wiederholten Falschlinformationen und ganz viel Nichtinformation. 

Die erschreckend verbreitete ungeprüfte Weitergabe der vom Gaza-Gesundheitsministerium veröffentlichten Opferzahlen6) an die Bürger stellt eine Falschinformation dar. Denn dieses Propagandaorgan der Hamas betreibt massive Manipulation der Opferstatistiken, was sowohl an größeren Fallbeispielen bewiesen wurde, als auch in systematischen Untersuchungen.7) 

Die Nichtinformation (oder auf Minimum gehaltene Information) betrifft die routinemäßige Praxis der Terroristen, Gefechtspositionen und Waffenlager - mehr als verantwortungslos - in stark frequentierten Zivileinrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern einzurichten. Dasselbe Informationsdefizit betrifft auch den bis heute fortdauernden Beschuss israelischen Territoriums aus diesen Positionen. 

Um die Angriffe abzustellen, versucht die israelische Armee, die dauernd wechselnden Stellungen in Boden- und Luftschlägen zu eliminieren. In der Berichterstattung der Medien geht der Verteidigungscharakter jedoch unter. Er wird „moralisch“ sogar in sein Gegenteil verkehrt, indem die falsche Bezeichnung regelmäßig „israelische Angriffe“ lautet. 

Noch weniger bekommen westliche Medienkonsumenten etwas von der humanitär vorbildlichen israelischen Praxis mit, größere Militächläge vorher anzukündigen, damit sich Zivilisten in Sicherheit bringen können. Für diese Priorisierung des Schutzes von palästinensischen Zivilisten zahlt Israel einen hohen Preis. Denn die rund um die Uhr informierten Hamaskämpfer sind die ersten, welche die gefährdeten Orte verlassen können.

Es ist weit mehr als nur ein ungerechtes Fehlurteil, wenn Medien, NGOs und die UNO nicht den Terroristen, sondern Israel die Schuld an den Zivilopfern zuweisen. Es ist ein Angriff auf die Prinzipien der Verantwortung und der Fairness und damit ein kompletter Bruch mit dem Geist der UNO-Charta. Diese gibt an verschiedenen Stellen (namentlich in den Artikeln 2 und 40) die unvoreingenommene Gleichbehandlung der Staaten als Grundprinzip vor. 

Doch gegen dieses und andere Chartaprinzipien verstoßende Extrempositionen der arabichen Seite sind von der UNO nie ernsthaft abgemahnt oder gar zielführend bekämpft worden. Das wurde mit der im August 1967 verkündeten und seither praktizierten Totalverweigerung gegenüber Israel (keine Anerkennung von, keine Verhandlung mit und kein Frieden mit Israel), eigentlich offenkundig. Doch „dank“ unfairer Medienberichterstattung bleibt dieses Ignorieren fundamentaler Chartaprinzipien durch die UNO außerhalb des öffentlichen Bewusstseins. 

Verantwortungslose Verleumdung

Nach jahrzehntelanger langsam gesteigerter „moralischer“ Rückenstärkung der Terroristen durch Geschichtsverfälschung greift seit dem 07.Oktober 2023 die nächste Stufe der Wahrheits- und Moralverdrehnung. Indem den Terroristen das Image von Befreiern verliehen wird, gelangt die Parteinahme für sie in den gesellschaftsfähigen Diskursrahmen. Dagegen werden Israels notwendige Verteidigungsanstrengungen verleumderisch in Genozid umgedeutet. 

Die UNO-geführte Propagandafront unterstützt mit dieser Verdrehung eine verantwortungslose Terrorideologie, deren Slogan „Befreiung Palästinas“ das Gegenteil der persönlichen Freiheiten zivilisierter Länder zum Ziel hat. Dieses besteht in der Auslöschung des jüdischen Staates, des einzigen demokratischen der Region, wie bereits in der Einleitung der Hamas-Charta von 1988 propagiert wird: „Israel will exist and will continue to exist until Islam will obliterate it, just as it obliterated others before it”8)  

Das Propagandaambientembiente liefert, angeheizt durch den verantwortungslosen Genozidvorwurf gegen Israel - beabsichtigt oder nicht - einen „moralischen“ Vorwand für einen tatsächlichen Genozid an Juden in der Zukunft. Zu diesem Ambiente hat auch NATO-Mitglied Türkei einen Beitrag geliefert, indem sie die Hamas nicht als  Terrororganisation ansieht. 

Die Wurzel des Terrorismus liegt in der „moralischen“ Unterstützung des arabischen Revanchismus im Kampf um das Territorium und gegen das Existenzrecht Israels. Der Streit um ein paar Quadratkilometer (Siedlungen) im Westjordanland ist nur ein Ablenkungsmanöver, der Zeitgewinn bringt. Dieser Zeitgewinn dient erstens einem demographischen Überholvorgang und zweitens der propagandistischen Entwicklung einer Pseudomoral, die eine Vertreibung der Juden aus Israel rechtfertigt.

Mit dem Extremmobbing der UNO outet sich ein Großteil ihrer Deligierten als mit dem Amt überfordert. Denn dieses verlangt, noch mehr als das eines Richters, die Befähigung und Bereitschaft zum konzeptuellen Erfassen von Sachverhalten, zu deren vorurteilsfreier Bewertung und damit zur Fairness. 

Expertengutachten bescheinigen der UNO, dass sie sich über die Jahrzehnte zu einem ungenügend effizienten, Ressourcen fehlleitenden Verwaltungsmonstrum entwickelt hat.9) Das große Friedensversprechen ihrer Charta von 1945 kann erst dann erfüllt werden, wenn sie einer tiefgreifenden Reform unterzogen wird. Dazu gehört auch eine demokratische Wahl der Deligierten und entsprechende Kandidatenaufstellung. Die Ernennung durch Regierungen hat sich als Irrweg erwiesen – wie auch das Beispiel der autokratisch ambitionierten EU-Komission bestätigt.

Referenzen

  1. https://www.frieden-freiheit-fairness.com/index.php/buch/kapitel/die-inszenierte-nahost-tragoedie
  2. https://www.frieden-freiheit-fairness.com/blog/die-verantwortung-fuer-den-nahostkonflikt-liegt-bei-grossbritannien
  3. https://www.jewishvirtuallibrary.org/total-palestinian-refugees-1950-present
  4. https://www.frieden-freiheit-fairness.com/blog/eine-unmoralische-haftpflichtversicherung-fuer-terroristen
  5. https://www.frieden-freiheit-fairness.com/blog/donald-trump-korrigiert-bereits-den-kurs-der-geschichte-teil-1
  6. https://themedialine.org/life-lines/major-study-by-intl-research-team-challenges-medias-portrayal-of-gaza-casualties/
  7. https://fathomjournal.org/statistically-impossible-a-critical-analysis-of-hamass-women-and-children-casualty-figures/ 
  8. https://www.jewishvirtuallibrary.org/hamas-covenant-full-text
  9. https://www.davidmichaels-strategicsolutions.com/press/2004/5/3/fortress-un-the-new-world-order-the-fiefdoms-within-the-un