Autor: Uwe Froschauer
Vorwort von CrisHam
Vorwort
Die Artikel von Uwe Froschauer transportieren einen ausgeprägten Wunsch nach Aufrichtigkeit, Freiheit und fairen, friedlichen Konfliktlösungen. In der heutigen politischen Welt findet er mit dieser Haltung eine Menge Personen, Entscheidungen und Zustände, die zur Kritik herausfordern. Seine klare Sprache geht mitunter bis an die Grenzen des vom Establishment Geduldeten.
Bei sonst sehr ähnlicher Sicht auf die Welt sind wir in diesem Punkt verschieden, denn ich bin vorsichtiger - nicht im Sinne von ängstlich, sondern von problemsensibel. Mit nichts können wir unseren politischen Gegnern einen größeren Gefallen tun, als durch Formulierungen, die in ihren auf Political Correctness geeichten Meinungsrastern einen Beleidigungsverdacht anzeigen.
Daher wird Uwe Froschauers erfrischender, umsichtig recherchierter Artikel über die deutsche Demokratie hier als etwas entschärfte Variante präsentiert. Was den Titel angeht, wird dieser zur Wahrung der vom Autor geschaffenen Identität beibehalten. Zwecks Meidung von Falschinterpretationen wird dazu festgestellt, dass das heutige Deutschland trotz einiger Defizite eine Demokratie ist. Mit dem offenkundigen und im folgenden Artikel beleuchteten Reformbedarf fügt es sich 'harmonisch' in die Reihen aller anderen Demokratien ein, für die generell dasselbe bei graduellen Unterschieden gilt. - Die demokratische Grundidee leidet weltweit unter formalistischer Erstarrung und opportunistischem Machtgerangel derjenigen, die von den Bürgern zur Wahrnehmung ihrer Interessen gewählt worden sind. https://www.frieden-freiheit-fairness.com/buch/kapitel/freiheitliche-demokratie-als-lebendige-idee
Sorge bereitet, dass der Reformbedarf stetig zunimmt.
Warum „Unsere Demokratie“ in Deutschland keine sein kann - Entschärfte Version
Von Uwe Froschauer
Erstveröffentlichung Mai 6, 2025 https://wassersaege.com
Auch in einem Rechtsstaat, der sich tatsächlich um Gerechtigkeit bemüht, gibt es keine Garantie für Gerechtigkeit. Was aber, wenn sich der Rechtsstaat gar nicht um Gerechtigkeit bemüht, sondern mögliche Delinquenten schützt? Was, wenn es Gesetze gibt, die einen entgleisenden Politiker vor dem Volk, nicht aber das Volk vor einem übergriffigen Staat schützen?
Begangene Straftaten von Politikern wurden und werden in Deutschland zum Teil von den weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften vor Strafverfolgung geschützt. Die Staatsanwaltschaft in der BRD ist gebunden an die Weisungen des Justizministeriums. Teile der judikativen Gewalt unterstehen demnach der exekutiven Gewalt. Die für eine Demokratie kennzeichnende, lupenreine Gewaltenteilung – und damit der Rechtsstaat – weist Defizite auf. Das bedeutet, dass Mitglieder der Regierung letztendlich Narrenfreiheit besitzen, weil eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen sie eingestellt wird, wenn eine entsprechende Anweisung von oben kommt. Die Regierung hat jederzeit Einfluss auf die Staatsrechtspflege. Die Legislative hat die Voraussetzung für diese fehlende Rechtsstaatlichkeit geliefert.
Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft
Im 140 Jahre alten, unsäglichen, im Kern immer noch geltenden Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) § 146 und § 147 ist zu lesen:
§ 146:
„Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“
§ 147
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.
Im Grundgesetz (GG) steht, die Justiz ist unabhängig, aber die Staatsanwaltschaft ist es laut GVG nicht. Dieser juristische Widerspruch ist bis heute nicht behoben und als skandalös zu bezeichnen. Der deutsche Richterbund hat die Abschaffung dieses antidemokratischen, die Gewaltenteilung infrage stellenden Weisungsrechts der Exekutiven schon vor längerer Zeit gefordert. Der Europäische Gerichtshof hat vor einigen Jahren wegen dieses Weisungsrechts in einem Aufsehen erregenden Urteil den deutschen Staatsanwaltschaften verboten, europäische Haftbefehle auszustellen.
Wahl und Ernennung von Richtern
Auch die Gerichte sind in meinen Augen nicht absolut unabhängig, wie es das Grundgesetz eigentlich vorgesehen hätte.
Im Artikel 97 GG steht:
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.
Demnach darf kein Minister, keine Behörde und auch kein Vorgesetzter einem Richter vorschreiben, wie er ein Urteil zu fällen hat.
Aber sind die Richter gänzlich – zu hundert Prozent – unbeeinflusst? Die Berufung von Richtern ist in Deutschland in der Richterwahl bzw. -ernennung geregelt. Je nach Gerichtsebene sind verschiedene Gremien und Institutionen beteiligt.
Bundesrichter (z. B. Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof) werden durch Wahlgremien gewählt. Im Art. 95 GG ist festgelegt:
(1) Für die Gebiete der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Arbeits- und der Sozialgerichtsbarkeit errichtet der Bund als oberste Gerichtshöfe den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht.
(2) Über die Berufung der Richter dieser Gerichte entscheidet der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuß, der aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern besteht, die vom Bundestage gewählt werden.
Heißt das nicht, dass letztendlich wieder der jeweilige Bundesminister und die jeweiligen Landesminister – also die Exekutive – die Richter auswählen? Und welche Bundesrichter werden sie auswählen, diejenigen, die ihnen genehm sind, oder solche, die ihnen auch unangenehm werden können? Und könnte bei dem einen oder anderen Richter – die ja auch nur Menschen und keine Maschinen sind – nicht auch eine gewisse Verbundenheit gegenüber ihren Wählern aufkommen?
Landesrichter beispielshalber für Amtsgerichte, Landgerichte oder Oberlandesgerichte werden meist von Justizministerien in den Bundesländern mit Zustimmung eines Richterwahlausschusses ernannt.
Landesrichter in Bayern wie beispielsweise Richter für Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgerichte werden durch die Exekutive – bei ordentlichen Gerichten durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz oder durch das jeweils zuständige Fachministerium, zum Beispiel das Innenministerium bei Verwaltungsrichtern – ernannt.
Die ordentlichen Gerichte sind demnach von der Verwaltung abhängig. Die Gerichte werden vom Landesjustizministerium organisiert. Das heißt, die Justiz – also die Gerichte, die Staatsanwaltschaft – verwaltet sich nicht selbst, wie es in einer von Gewaltenteilung geprägten Demokratie eigentlich sein sollte.
Schutz politischer Parteien vor Strafverfolgung
Die beiden Regierungen während der Coronazeit – die Große Koalition aus Union und CDU sowie die Ampelregierung – sind meines Erachtens straffällig geworden. Sie haben wissentlich und willentlich die verfassungswidrigen, freiheitsberaubenden und gesundheitsschädlichen Coronamaßnahmen wie 3G, 2G, Maskenpflicht, Lockdown, einrichtungsbezogene Impfpflicht und dergleichen durchgezogen. Die Offenlegung der Coronaprotokolle des Robert Koch Instituts beweist zweifelsfrei, dass diese Politiker wider besseres Wissen die Bevölkerung unverhältnismäßig geschädigt haben. Die Justiz hat diese grundgesetzwidrigen Maßnahmen unter anderem auf Berufung auf das Robert Koch Institut (RKI), das die Unsinnigkeit mancher Maßnahmen jedoch beschrieben und vor diversen Maßnahmen gewarnt hat, mit ihren diversen Urteilen gebilligt. Eliten- und politikerinstruierte Medien und Wissenschaftler haben diesen Coronabetrug unterstützt. Diese Institutionen haben sich für mein Rechtsverständnis schuldig gemacht.
Während der Corona-Plandemie waren es insbesondere die AfD und Frau Wagenknecht, die auf die grundgesetzwidrigen Maßnahmen des Parteienkartells Union, SPD, FDP und Grüne aufmerksam gemacht hatten. Bei dem Jahrhundertverbrechen „Corona“, bei dieser Coronadiktatur hörte man komischerweise keine Schreie – wie heute – nach einem Verbot der das Grundgesetz brechenden Parteien.
Die Entscheider in Coronazeiten und ihre Parteien haben zweifellos gegen mehrere Paragrafen des Grundgesetzes verstoßen. Möglich wurde dies durch eine willkürliche und fadenscheinige Veränderung des Infektionsschutzgesetzes.
Zu nennen wären hier beispielsweise Artikel 1 GG, die Unantastbarkeit der Würde: Die Würde der Ungeimpften wurde in Form unbeschreiblicher Hetze angetastet, wie sie seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland ihresgleichen sucht; weiterhin Verstoß gegen Artikel 2, Unversehrtheit des Körpers, zum Beispiel durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Coronatests und dergleichen; Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes, der das Recht auf freie Berufswahl und Arbeitsplatzwahl garantiert, die beispielsweise für ungeimpfte Krankenschwestern etwa nicht mehr gegeben war; Verstoß gegen Artikel 8, Versammlungsfreiheit, in Form von weitreichenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und damit Einschränkung der Veranstaltung von und Teilnahme an Demonstrationen und Kundgebungen und vieles mehr.
Das Verfassungsgericht winkte die sinnlosen und unverhältnismäßigen Maßnahmen unter anderem unter Bezugnahme auf Informationen und Berichte des Robert Koch-Instituts (RKI) durch. Die Offenlegung der „RKI-Files“ zeigt jedoch, dass die Entscheidungen der Corona-Protagonisten mehr auf politischer Willkür basierten und weniger dem gesundheitlichen Schutz der Bürger dienten — ganz im Gegenteil! Eine Gewaltenteilung war nicht mehr gegeben.
Und jetzt kommen ausgerechnet Angehörige der Parteien, die seinerzeit an dieser Diktatur maßgeblich beteiligt waren, und sinnen das Verbot einer demokratischen Partei an, die kürzlich vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde, von einem Verfassungsschutz, der in „Unserer Demokratie“ dem Innenministerium untersteht, das bis dato von Nancy Faeser geführt wurde. Antidemokraten wollen eine Partei verbieten, die jeden vierten Wähler in Deutschland repräsentiert, die in Coronazeiten so etwas wie Wahrheit gesprochen und auf die im Grundgesetz verankerten Rechte gepocht hatte. Solange diese „Verfechter der Demokratie“ vor einem seriösen Ausschuss für Aufarbeitung nicht Rede und Antwort stehen bezüglich ihres antidemokratischen Verhaltens, sollten sie das Wort Demokratie nicht mehr in den Mund nehmen. Es verstößt gegen den Kerngedanken der Demokratie, Demonstrationen gegen eine seit Jahrhunderten legitime politische Richtung – in diesem Fall „Rechts“ – zu organisieren und eine in Coronazeiten demokratisch besonders bewährte Partei verbieten zu wollen.
Ich bin sicherlich kein AfD-Fan, aber echter Demokrat und kein Schein-Demokrat wie einige Heuchler in den Altparteien.
Wo waren eigentlich der Verfassungsschutz und das Bundesverfassungsgericht, als diese Scheindemokraten in Coronazeiten die Verfassung mit Füßen getreten haben?
Ein Fehler im rechtsstaatlichen defizitär demokratischen System in Deutschland ist in meinen Augen die mehr oder weniger bestehende Unantastbarkeit politischer Parteien.
In § 129 StGB ist zum Thema „Bildung krimineller Vereinigungen“ zu lesen:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Absatz 3, Satz 1 macht demnach die Parteien des Parteienkartells CDU, CSU, FDP, SPD und die Grünen unangreifbar, egal welche Fehltritte sie sich auch geleistet haben, gleichgültig ob sie x-mal gegen die Verfassung verstoßen haben, solange sie vom Verfassungsgericht nicht als verfassungswidrig erklärt wurden.
Vielleicht sehen die Straftäter in den Parteien es ja auch als „Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung“ wie in Absatz 3, Satz 2 beschrieben an, wenn sie friedlich, das Grundgesetz hochhaltende Demonstranten zu Boden reißen ließen, oder, wenn sie gesunde Menschen in die teils tödlichen, den Pharmakonzernen Milliarden einspielende Spritzen getrieben haben.
Beweise für die Unrechtmäßigkeit und die Unverhältnismäßigkeit der Coronamaßnahmen liegen zum Beispiel in Form der RKI-Files im Überfluss vor! Warum also wird kein Recht gesprochen?
Immunität der Bundestagsabgeordneten
Auf dem Bundestagsserver ist zu lesen:
https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/I/immunitaet-245460
Ein Abgeordneter darf nur mit Genehmigung des Bundestages wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen und verhaftet werden, es sei denn, er wird auf frischer Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. Die Immunität ist auf die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament begrenzt und kann nur auf Beschluss des Bundestages aufgehoben werden. Der Bundestag muss auch jede andere Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten genehmigen. Strafverfahren müssen ausgesetzt werden, wenn es der Bundestag verlangt. Zweck der Immunität ist es, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages insbesondere auch bei politisch motivierten Klagen gegen Abgeordnete zu schützen.
Konkret steht im Art 46 GG:
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.
Solange das Parteienkartell über die Mehrheit im Parlament verfügt, wird sie vermutlich ihre Schäfchen schützen, wie eine Mutter ihre Kinder, egal was sie angestellt haben.
In meinen Augen ist die fast uneingeschränkte Immunität der Parlamentarier nicht in Ordnung, und trägt diktatorische Züge.
Natürlich kann ein Parlament mehrheitlich die Immunität eines ungeliebten Gegners auch aufheben – wie zum Beispiel im Europaparlament geschehen.
Gegen den AfD-Politiker Petr Bystron läuft bereits ein Verfahren – weil er angeblich eine Collage mit Hitlergrüßen gepostet hat. Nun soll die Immunität des EU-Parlamentariers ein zweites Mal aufgehoben werden. Laut der Berichterstattung von ZEIT ONLINE im Herbst 2024 soll der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete über Jahre hinweg seinen privaten Rechtsanwalt und seine private Reinigungskraft über die Mitarbeiterpauschale im Bundestag bezahlt haben. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn. Bystron erklärte, die Ermittlungen seien „konstruiert“ und ein „Ablenkungsmanöver“ und würden „zu einer Blamage für die Staatsanwaltschaft führen“.
Vor zwei Jahren, im Mai 2023, begann die europäische Staatsanwaltschaft gegen Ursula von der Leyen unter anderem wegen Verdachts der Korruption zu ermitteln, was in den Mainstreammedien selbstverständlich kaum erwähnt wurde. Drei Wochen zuvor war bekannt geworden, dass der belgische Aktivist Frédéric Baldan vor einem dortigen Gericht Klage gegen von der Leyen eingereicht hatte. Baldan beschuldigte die in meinen Augen nicht-integre EU-Kommissionschefin, in den Verhandlungen über den Impfstoffkauf von Pfizer in Höhe von 35 Milliarden Euro für Bestellungen von 1,8 Milliarden Impfdosen möglicherweise gegen das Gesetz verstoßen zu haben. Er warf ihr vor, dass von der Leyen öffentliche Dokumente gelöscht und die Kommunikation mit dem Pfizer-CEO Albert Bourla nicht offengelegt habe. Amtsmissbrauch? Meines Erachtens: Ja! In diesem Fall hätte ihre Immunität aufgehoben werden können – und müssen –, was aber bislang nicht geschah.
Meine Einschätzung der beiden Fälle im Europaparlament: Petr Bystron mit dem wesentlich geringeren Vergehen wird man hinhängen, und Ursula von der Leyen mit – nach meiner Ansicht – wesentlich höherer krimineller Energie wird mit einem blauen Auge davonkommen. Unglaublich, dass eine solche Person – auch mit Hilfe von Friedrich Merz – eine zweite Amtszeit im höchsten Posten der EU antreten konnte. Das zeigt, wie kaputt das politische System in Europa und Deutschland ist.
Fazit
Der Einfluss der Politik auf die Justiz ist kategorisch abzulehnen. Besonders die Coronazeiten haben gezeigt, dass eine Gewaltenteilung nicht mehr gegeben ist. Eine ernsthafte Strafverfolgung der Coronadiktatoren, die während der Corona-Plandemie mit ihren nutzlosen, menschenverachtenden und existenzvernichtenden Maßnahmen großes Unrecht getan haben, wird es in einem solchen Rechtssystem nicht geben.
Hessens Ex-Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) sagte am 2. April 2024 zu diesem Thema:
„Es ist vernünftig, wenn man nach einer so einzigartigen Krise überlegt: Was haben wir gut gemacht, was ist vielleicht nicht gut gelaufen, was können wir zukünftig besser machen.“
Allerdings ist nach seiner Meinung eine Analyse der Corona-Politik nur sinnvoll, wenn es nicht um eine Schuldfrage gehe. „Dann garantiere ich Ihnen, kommt nichts heraus“, so Bouffier.
Interessante Aussage, finden Sie nicht? Stellen Sie sich einmal vor, bei Ihnen ist eingebrochen worden, und die Einbrecher wurden geschnappt und vor Gericht gestellt. Und das Gericht würde jetzt sagen: Es geht hier nicht um die Schuldfrage, sondern lediglich um die Analyse was, wie und warum die Täter es getan haben, und wie sie in Zukunft ihre Missetaten vermeiden können. Danach können die Einbrecher freien Fußes das Gericht wieder verlassen. Ja, gut, dass wir darüber geredet haben und Tschüss! Sieht so Gerechtigkeit aus, Herr Bouffier? Und Einbruch ist im Gegensatz zu den Vergehen dieser Politiker, welche die Vernichtung unzähliger Existenzen verschuldet haben, ein geringfügiges Delikt. Hier ging es um Menschenleben!
Sollte die Sache für die Entscheider beispielsweise in Coronazeiten dann doch eng werden, finden sie sicherlich Ausflüchte ohne Ende, um ihren Kopf aus der Schlinge, die sich um ihren Hals legt, zu ziehen.
Der Großteil der Politiker und ihre medialen und wissenschaftlichen Helfer haben nicht das Rückgrat, ihre Schuld einzugestehen. Zur Wahrheit gehört eben Courage, zur Lüge lediglich Feigheit. Es ist gleichgültig, um was es gerade geht. Ob es die inzwischen bewiesene Coronalüge, die langsam kippende Klima-Panikmache oder die Irreführung des Volkes bezüglich der „Gefährlichkeit“ Russlands ist: Es fehlt die Ausgewogenheit. Hauptsache, die an die Politiker abgetretene Macht wird erhalten und die Interessen des Finanzadels werden bedient.
Und die drei angeblich unabhängigen Gewalten helfen bei diesem den Menschen angetanen Unrecht kräftig mit, anstatt es zu verhindern. So wurde beispielsweise zur Lockerung der Schuldenbremse das Grundgesetz (Legislative) von Friedrich Merz und Konsorten (Exekutive) geändert, und vom Verfassungsgericht (Judikative) durchgewunken, das mehrere Eilanträge zum Stop des Schuldenpakets ablehnte. Drei FDP-Politiker, die parteilose Abgeordnete Joana Cotar und mehrere AfD-Abgeordnete reichten Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht ein, um die Abstimmung zu verschieben, das diese jedoch abwies. So sieht es mit der Demokratie in Deutschland aus.
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“
Bertolt Brecht