Erweiterung des Entwurfs der Resolution des Sicherheitsrats über einen sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen

Von CrisHam, 12. Dezember 2025

 

Vorwort

Die englische Fassung dieses Erweiterungsvorschlages der geplanten UNO-Resolution zum Waffenstilstand in Gaza wurde der israelischen Regierung und den meisten Parlamentsmitgliedern zugeschickt.

Nachdem die palästinensiche Seite von der UNO sowie von vermeintlich wohltätigen NGOs seit Jahrzehnten davor abgeschirmt wird, die natürlichen Konsequenzen ihrer unablässigen Aggressionen tragen zu müssen, würde  mit diese Resolutionserweiterung durchbrechen.

 

Erweiterungsvorschlag zur UNO-Resolution zum Waffenstillstand im Gazastrefen

 

Der Sicherheitsrat

bestätigt die dringende Notwendigkeit eines sofortigen, bedingungslosen und dauerhaften Waffenstillstands im Gazastreifen und

beschließt, den operativen Teil der Resolution durch Einfügung der folgenden Absätze zu ändern:

1. Fordert alle Parteien, einschließlich der Hamas und verbündeter bewaffneter Gruppen, zur sofortigen und vollständigen Einstellung aller Feindseligkeiten auf, die mit Annahme dieser Resolution wirksam wird.

2. Beschließt, dass Israel im Falle der Weigerung der Hamas und verbündeter Gruppen, nach Inkrafttreten des Waffenstillstands ihre Waffen vollständig abzugeben, berechtigt ist, Sicherheitspufferzonen durch die vorübergehende Annexion von bis zu einem (1) Quadratkilometer des Gazastreifens für jeden Kalendermonat einzurichten, in dem nachweislich größere Angriffe gegen Israel aus dem Gazastreifen verübt werden. Diese Maßnahmen sind:

(a) strikt auf Gebiete beschränkt, die eine unmittelbare und drohende Sicherheitsbedrohung darstellen, wie von einem unabhängigen UN-Beobachterteam bestätigt;

b) vorbehaltlich einer monatlichen Überprüfung und ausdrücklichen Genehmigung durch den Sicherheitsrat, um Verhältnismäßigkeit und uneingeschränkte Einhaltung des Völkerrechts zu gewährleisten;

c) vollständig reversibel, sobald die Hamas und ihre Verbündeten die Waffenstillstands- und Abrüstungsverpflichtungen nachweislich und dauerhaft einhalten.

3. Beschließt ferner, dass jedes gemäß Absatz 2 vorübergehend annektierte Gebiet den Status eines israelischen Hoheitsgebiets dauerhaft erlangt, wenn die Hamas und ihre Verbündeten ein Jahr nach Annahme dieser Resolution weiterhin die vollständige Abrüstung verweigern.

4. Beschließt, dass der in den Absätzen 2 und 3 beschriebene Mechanismus so lange in Kraft bleibt, wie die Hamas oder ihre Verbündeten bewaffnete Kapazitäten im Gazastreifen unterhalten.

5. Ersucht den Generalsekretär, innerhalb von sieben Tagen nach Annahme dieser Resolution eine spezielle Beobachtermission einzurichten, um die Einhaltung zu überprüfen, Verstöße festzustellen und dem Sicherheitsrat monatliche Berichte mit Empfehlungen zu Annexionen, Rücknahmen oder zusätzlichen Sanktionen vorzulegen.

6. Fordert alle Mitgliedstaaten auf, die für die vollständige und unverzügliche Umsetzung dieser Resolution notwendige diplomatische, logistische und sonstige Unterstützung zu leisten.

Mit dieser Änderung sollen starke Anreize für die Einhaltung geschaffen werden, während gleichzeitig Israels unabdingbare Sicherheitsanforderungen legitim berücksichtigt werden, ohne künftige Verhandlungen über den endgültigen Status, die in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht geführt werden, zu beeinträchtigen.